Schulorganisation

Das Kollegium

Das Kollegium umfasst alle pädagogischen Mitarbeiter aus Schule, Kindergärten und Hort. Es ist der Waldorfpädagogik und der laufenden Auseinandersetzung mit ihren Grundlagen verpflichtet. Satzungsgemäß nimmt es alle pädagogischen Aufgaben wahr und beteiligt sich auch an der Selbstverwaltung der Schule. Dazu trifft sich das Kollegium wöchentlich – regulär donnerstags – zur Pädagogischen Konferenz und zur Gesamtkonferenz. Außerdem findet regelmäßig eine Beratungskonferenz zu speziellen Fragen der Schule und ihrer Führung statt. Zusätzlich bzw. alternativ finden Klassen- bzw. Stufenkonferenzen statt.

Schulführung

Die Organisationsform der Waldorfschulen ist die Selbstverwaltung. Sie ermöglicht eine Pädagogik, die sich vom Kinde her ableitet und wandlungsfähig bleibt. Sie fordert von jedem Einzelnen ein hohes Maß an Wachheit, die Fähigkeit sich selbst zu führen, sowie sich zu vernetzen und zusammenzuarbeiten.

Unsere Schule ist darum nicht nach dem direktoralen Prinzip strukturiert, sondern wird pädagogisch vom Kollegium geführt. Die Lehrerkonferenz wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von jeweils drei Jahren die Mitglieder der drei Gremien: Schulleitung, Personalführung und Schulentwicklung, die zusammen die Schulführung bilden und sich wöchentlich in der Schulführungskonferenz treffen.  Die Elternvertreterkonferenz wählt die Elternvertreter in das Schulentwicklungsgremium und bestätigt die Berufung von Eltern in die Personalführung.

Schulleitung

Die Schulleitung ist der erste Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Kollegen für alle Fragen, die den Schulalltag betreffen. Sie organisiert die Gruppen-und Entscheidungsprozesse im Kollegium, leitet und koordiniert die Konferenzen, setzt Impulse für die kollegiale Zusammenarbeit. Sie achtet auf die Abläufe im Schulbetrieb und greift strukturierend ein, wenn Schräglagen entstehen. Die Schulleitung vertritt die Schule nach außen. Die Schulleitung besteht aus zwei bis drei Kolleginnen und Kollegen, die für die Dauer von drei Jahren gewählt werden.

Personalführung

Die Personalführung kümmert sich um alle Belange, die die Qualität der pädagogischen Arbeit, die Anbindung der einzelnen Kollegen an das Schulganze, die Ein- und Ausstellungen und die persönliche Weiterentwicklung der Kollegen betreffen. Sie hat die Dienst- und Fachaufsicht. Sie führt die Personalentwicklungsgespräche und übernimmt die Personalführung dort, wo es notwendig wird. Die Personalführung besteht derzeit aus zwei Kolleginnen und einem Kollegen.

Schulentwicklungskonferenz (SEK)

Die Schulentwicklung ist das Gremium, in dem Eltern und Lehrer zusammenarbeiten. Dieses Führungsgremium wird von zwei Eltern und zwei Lehrer/-innen gebildet, die die Leitung der monatlich stattfindenden Schulentwicklungskonferenz übernehmen. Die Schulentwicklungskonferenz ist offen für alle. Dort beraten Eltern gemeinsam mit  Lehrer/-innen die Entwicklungsthemen, es werden erste Schritte entwickelt und auf den Weg gebracht. Auch Schülerinnen und Schüler können hierzu eingeladen werden. Die Schulentwicklung arbeitet eng mit der Schulleitung und der Personalführung zusammen, deren Aufgabe es u. a. ist, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieser Entwicklungsimpulse zu schaffen.

Elternvertreterkonferenz (EVK)

Sie ist ein satzungsgemäßes Organ des Schulvereins und nimmt die Interessen der Eltern in der Schule und im Verein wahr. Sie muss in allen wichtigen Fragen informiert und gehört werden. Für diese Aufgabe werden aus jeder Klasse zwei Elternvertreter für die Dauer von zwei Jahren in die Elternvertreterkonferenz gewählt. Elternvertreter müssen Mitglieder des Schulvereins sein.

Die Elternvertreterkonferenz trifft sich einmal im Monat an einem Donnerstag um 20.00 Uhr im Kunstraum der Schule (meist findet die Schulentwicklungskonferenz am selben Tag statt). Die Sitzungen sind öffentlich. Zur Durchführung ihrer Arbeit hat die Elternvertreterkonferenz eine Geschäftsordnung erstellt.

Schülermitverwaltung (SMV)

Sie ist ein Gremium der Schülerinnen und Schüler, in das aus jeder Oberstufenklasse jeweils zwei Vertreter für die Dauer eines Jahres gewählt werden.

Der Vorstand

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat für die Dauer von drei Jahren bestellt. Er arbeitet hauptamtlich, vertritt den Verein rechtlich nach außen, führt die Geschäfte des Vereins und verwaltet dessen Vermögen im Sinne der Vereinszwecke. Der Vorstand ist Arbeitgebervertreter des Vereins.​

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird für drei Jahre von der Mitgliederversammlung des Rudolf-Steiner-Schulvereins Schwabing e.V. gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates arbeiten ehrenamtlich und begleiten, beraten und kontrollieren den Vorstand des Schulvereins bezüglich der Umsetzung der Strategie, der Planung und der Vereinsziele. Zu seinen Aufgaben gehört weiterhin die Bestellung des Vorstands und die Vertretung des Vereins beim Abschluss der Dienstverträge mit dem Vorstand. Er ist nicht operativ tätig und greift nicht in die unmittelbare Führung der laufenden Geschäfte ein.